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Kosten & Pflegekasse

131 € im Monat stehen Ihnen zu. Wir holen sie für Sie ab.

Jeder Pflegegrad bringt den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI mit. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, ohne Vorkasse und ohne Papierkram für Sie.

So läuft die Abrechnung ab

  1. 1

    Pflegegrad vorhanden?

    Pflegegrad 1 bis 5 genügt. Falls noch keiner da ist, helfen wir beim Antrag.

  2. 2

    Kostenloses Erstgespräch

    Wir kommen vorbei, hören zu und klären, welche Hilfe sinnvoll ist.

  3. 3

    Eine Unterschrift

    Mit der Abtretungserklärung dürfen wir direkt mit der Kasse abrechnen.

  4. 4

    Wir übernehmen den Rest

    Die Hilfe startet. Rechnungen und Nachweise gehen von uns an die Pflegekasse.

Ihr Anspruch auf einen Blick

Der Entlastungsbetrag ist bei jedem Pflegegrad gleich hoch. Pro Jahr stehen damit bis zu 1.572 € für Alltagshilfe bereit. Nicht genutzte Monate verfallen nicht sofort: Restbeträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres verwenden.

Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich ein Teil der Pflegesachleistung für Alltagshilfe umgewandelt werden. Ob sich das für Sie lohnt, prüfen wir kostenlos.

Entlastungsbetrag nach Pflegegrad, Stand 2026
PflegegradEntlastungsbetrag / MonatPro Jahr
Pflegegrad 1131 €1.572 €
Pflegegrad 2131 €1.572 €
Pflegegrad 3131 €1.572 €
Pflegegrad 4131 €1.572 €
Pflegegrad 5131 €1.572 €

Stand 2026, § 45b SGB XI. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen zur Abrechnung

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine Leistung der Pflegekasse in Höhe von 131 € pro Monat. Er steht allen Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause versorgt werden, und kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag wie Alltagsengel eingesetzt werden.

Wer hat Anspruch auf die 131 € im Monat?

Jeder, der einen Pflegegrad von 1 bis 5 hat und zu Hause lebt. Schon Pflegegrad 1 genügt. Der Betrag ist kein Geld zur freien Verfügung, sondern wird für anerkannte Leistungen wie unsere Alltagshilfe verwendet.

Muss ich Geld vorstrecken oder eine Rechnung bezahlen?

Nein. Mit einer Abtretungserklärung rechnen wir unsere Stunden direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie unterschreiben einmal, danach kümmern wir uns um den Papierkram.

Was passiert mit Beträgen, die ich nicht nutze?

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie sammeln sich an und können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Oft steht Neukunden dadurch ein größeres Startguthaben zur Verfügung, das wir gern für Sie prüfen.

Was ist, wenn 131 € im Monat nicht ausreichen?

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % des ambulanten Pflegesachleistungsbetrags zusätzlich für Alltagshilfe umgewandelt werden (Umwandlungsanspruch nach § 45a SGB XI). Auch Mittel der Verhinderungspflege kommen infrage. Welche Kombination bei Ihnen passt, rechnen wir im Erstgespräch gemeinsam durch.

Wir haben noch keinen Pflegegrad. Was nun?

Dann helfen wir beim Antrag. Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt, um die Begutachtung anzustoßen, und wir unterstützen bei den Formularen. Bis dahin können unsere Leistungen auch privat gezahlt werden.

Noch eine Frage offen? Rufen Sie an: 0151 51102458

Jetzt Entlastungsbetrag nutzen.

Viele Familien verschenken jeden Monat 131 €, weil niemand die Abrechnung erklärt. Wir machen das kostenlos, verständlich und ohne Verpflichtung.