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Leistungen

Neun Arten, den Alltag leichter zu machen

Alle Leistungen sind nach § 45a SGB XI anerkannt und können über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse abgerechnet werden.

Frisches Obst und Gemüse in einer Markttheke

Einkaufshilfe

Ob Wocheneinkauf, Apotheke oder Besorgungen: Wir kaufen für Sie ein oder nehmen Sie mit. Sie entscheiden, was auf den Zettel kommt.

Helles, aufgeräumtes Wohnzimmer mit Sonnenlicht

Unterstützung im Haushalt

Staubsaugen, Wäsche, Ordnung halten: Wir packen dort an, wo es allein schwerfällt. So bleibt Ihr Zuhause so, wie Sie es mögen.

Frisches Gemüse auf einem Holzbrett in der Küche

Zubereitung von Mahlzeiten

Frisch gekocht schmeckt es am besten. Wir bereiten Mahlzeiten zu, gern auch gemeinsam mit Ihnen, und räumen die Küche wieder auf.

Hand am Lenkrad eines Autos in der Abenddämmerung

Begleitung & Fahrdienste

Zum Friseur, zur Bank oder zum Kaffee mit der Freundin: Wir fahren Sie hin, begleiten Sie und bringen Sie sicher wieder nach Hause.

Stethoskop neben Händen an einem Schreibtisch

Begleitung zu Arztbesuchen

Gemeinsam zum Arzt: Wir denken an die Unterlagen, warten mit Ihnen und hören beim Gespräch mit, wenn Sie das möchten.

Hände füllen ein Formular mit einem Stift aus

Anträge & Formalitäten

Pflegekasse, Amt oder Versicherung: Wir füllen Formulare gemeinsam aus und erklären in Ruhe, was wo unterschrieben werden muss.

Drei Kaffeetassen werden über einem Tisch zusammengehalten

Gesellschaft & Betreuung

Ein Kaffee, ein Kartenspiel, ein Spaziergang um den Block. Oft ist die gemeinsame Zeit das, was am meisten guttut.

Feldweg im warmen Abendlicht

Individuelle Entlastung

Jeder Alltag ist anders. Sagen Sie uns, was Ihnen helfen würde, und wir finden gemeinsam eine Form, die zu Ihnen passt.

Zwei Hände halten einander

Entlastung für Angehörige

Wer sich kümmert, braucht auch Pausen. Wir übernehmen für ein paar Stunden, damit Sie neue Kraft schöpfen können, ohne schlechtes Gewissen.

Gut zu wissen: Wir sind kein Pflegedienst

Alltagsengel leistet Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Medizinische Pflege und Körperpflege gehören nicht dazu, dafür arbeiten wir bei Bedarf gern mit einem Pflegedienst Ihrer Wahl zusammen. Beides lässt sich gut kombinieren.

Ihre Wunsch-Unterstützung war nicht dabei? Vieles ist möglich, sprechen Sie uns an.

Unverbindlich anfragen

Nicht sicher, was infrage kommt?

Beim kostenlosen Kennenlernen finden wir gemeinsam heraus, welche Hilfe am meisten bringt. Ohne Papierkram, ohne Verpflichtung.